Öffnet die Tür!

Mittwoch, 09.11.2022

Dank einem außergewöhnlichen bürgerschaftlichen Engagement, zuletzt der Europäischen Holocaust Gedenkstätte Stiftung, ist das Ziel zum Greifen nah. Die Tonröhrenbauten des Lagers Kaufering VII sind konserviert. Der Bund hat sie als „Denkmal von nationaler Bedeutung“ eingestuft. Er und der Freistaat stehen als Zuschussgeber bereit. Die Machbarkeit ist geprüft. Die wissenschaftliche Konzeption wurde erstellt. Der Stadtrat hat einer Ergänzung des Areals um ein festes Gebäude zugestimmt. Egal, wie man das Angestrebte nun nennt: Lernort, Gedenkort, Gedenkstätte oder Dokumentationszentrum - die beiden nächsten Schritte, die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Einbringung des städtischen Grundstücks zwischen dem Lager und der Erpftinger Straße, können nun erfolgen.

Zwar gibt es im Freistaat und der Stadt ein paar Skeptiker. Die einen wollen „die Schande nicht noch in Beton gießen“, die anderen fürchten um die Einzigartigkeit der Spezialetage im geplanten Stadtmuseum. Aber die jeweils große Mehrheit der Entscheider teilt derartige Bedenken nicht. Sie wollen die Tonröhrenbauten nun für Besucher und Hinterbliebene geregelt und betreut zugänglich machen sowie um Räume ergänzen, in denen man das Geschehen erklären und erörtern kann.

Doch nun hakt die Sache schon wieder. In der Stadtverwaltung wird die Auffassung vertreten, der Bebauungsplan müsse ein vorhabenbezogener B-Plan sein und dazu brauche man konkrete Vorgaben vom künftigen Betreiber des Gebäudes. Welche der in Frage kommenden bayerischen Institutionen die operative Verantwortung übernimmt und welchen Umfang das Gebäude haben soll, sei aber noch unklar. Aber der Freistaat geht ohne existierenden B-Plan keine Verpflichtung ein. Auch die Stiftung kann keinen Architekten mit den ersten Leistungsphasen beauftragen; sie müsste Schadenersatz leisten, wenn für das Vorhaben kein Baurecht erteilt wird.

Die Lösung kann nur darin bestehen, einen allgemeinen Bebauungsplan mit dem besonderen Nutzungszweck "Gedenk- und Dokumentationsstätte Tonröhrenbauten“ aufzustellen, als Sondergebiet mit enger Zweckbestimmung. Ähnlich wie in vielen anderen Fällen müsste man dabei die maximale Kubatur und die maximale Fläche für Parkplätze festlegen. Innerhalb dieser Grenzen kann dann die weitere Planung des Bauherrn erfolgen, die in einen Bauantrag mündet.

Die Stadt Landsberg will das Gebäude weder finanzieren noch betreiben. Das ist verständlich; das Gedenken an den Holocaust und die Verbrechen des Dritten Reichs ist eine nationale Aufgabe. Allerdings beschränkt sich die Rolle der Stadt dann auch auf das Baurecht. Sie ist nur Türöffner, mehr nicht. Spätestens jetzt ist die Zeit reif dafür. Öffnet die Tür – der Rest ist Sache von Land und Bund!

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed