Typisches Landsberger Ordnungsrecht *

Mittwoch, 13.07.2022

Die Stadt Landsberg beabsichtigt, die Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie wieder zurückzunehmen. Nach Wegfall der 1,50-Meter-Abstandsregel "kann die Bestuhlung der Außengastro wieder wie vor der Pandemie angeordnet werden", teilte die Stadt auf Anfrage mit.

Kann ja, muss aber nicht und sollte auch nicht. Bliebe es bei den erweiterten Flächen, können mehr Sitzplätze angeboten werden. Das bringt eine Menge Vorteile. Zunächst für die Pächter der Restaurants, Cafés und Bars. Im ersten Quartal 2022 verzeichnete die Gastronomie bundesweit einen Umsatzrückgang um 25 Prozent gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019, bei Berücksichtigung der Preissteigerung sogar um 33 Prozent. Die Lockdown-Folgen sind also noch lange nicht überwunden; von einer Kompensation der schließungsbedingten Ausfälle (durch ein Plus gegenüber dem Vorkrisenniveau) sind wir weit entfernt. Außerdem gibt es Personalmangel, der zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten führen kann. Lebensmittel werden teurer und die allgemeinen Betriebskosten steigen drastisch. Die Gastronomie braucht daher jetzt und künftig deutlich mehr Gäste pro Betriebsstunde als zuvor.

Mehr Plätze in der Außengastronomie bringen aber nicht nur mehr Umsatz pro Lokal, sondern auch mehr Besucher in die Stadt. "Dem Gastgewerbe kommt eine entscheidende Bedeutung für die Attraktivität der Innenstadt zu. Den Verbrauchern muss ein Anreiz geboten werden, um die Innenstadt zu besuchen. Durch mehr Passanten profitieren dann auch die Einzelhändler", schreibt das Institut der Deutschen Wirtschaft. "Allgemein ist der Trend zu beobachten, dass die Bevölkerung in Deutschland einen immer größeren Teil ihrer Freizeit unter freiem Himmel verbringen möchte. Public Viewing, Freiluftkinos, Außengastronomie und Stadtstrände sind Ausflüsse dieses als Mediterranisierung bezeichneten Phänomens", schrieb der Bayerischer Städtetag im vergangenen Jahr in seinem Leitpapier zur Modernisierung der Innenstädte - und empfahl, diesen Trend regulatorisch zu unterstützen.

Schließlich: Wer die Erweiterung der Außengastronomie jetzt wieder aufheben will, denkt nicht an diejenigen Besucher, die geschlossene Räume meiden, in denen nicht jeder Maske trägt. Sie sind für das künftig potentiell erweiterte Sitzplatz-Angebot dankbar. Die Pandemie ist nicht vorbei. Auch wer geimpft und/oder genesen ist, kann am Virus mit unliebsamen Wirkungen und möglichen Langzeitfolgen erkranken und andere Personen anstecken. Im Gastro-Außenbereich ist die Infektionsgefahr um einiges geringer als in geschlossenen Räumen.

Zwar können Gastronomen bei der Stadt künftig erweiterte Flächen beantragen; darüber entscheidet dann der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss. Aber das ist wieder typisch Landsberger Ordnungsrecht: Erst verbieten, dann vielleicht wieder erlauben. Umgekehrt wäre das Verfahren besser: Erst mal so lassen wie es ist, mit den gerade geschilderten positiven Folgen, und erst dann verbieten, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Und den gibt es bislang nicht.

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* Aktualisierte Fassung des landsbergblog-Kommentars im KREISBOTEN. Der landsbergblog hatte die Stadtverwaltung am Freitag nach Details der geplanten Regelung gefragt und auf den Redaktionsschluss des KREISBOTEN am Dienstag Mittag hingewiesen. Die Stadt antwortete am Dienstag um 17:21 Uhr.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed