Das Land, wo die Gewinne blühn

Mittwoch, 16.12.2020

Die Freien Wähler berichten stolz, dass sie den Kommunen in Bayern die Möglichkeit genommen haben, eine "Grundsteuer C" einzuführen. Das sei eine "Strafsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke" empörte sich Hubert Aiwanger: "Ich bin dagegen, Grundbesitzer in ein schiefes Licht zu rücken."

Der Mann hat natürlich recht. Die Grundsteuer C ist in der Tat eine Strafsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke. Sie soll es nach dem Wunsch von Bundestag und Bundesrat auch sein. Es gibt viele Horter und Spekulanten, die für ihre Grundstücke Befreiungen vom Bebauungsplan erwirken, ja sogar Baugenehmigungen beantragen und erhalten, aber gar nicht daran denken, das Bauvorhaben alsbald in Angriff zu nehmen. Manche wiederholen dieses Vorgehen mehrmals. Auch in Landsberg gibt es eine ganze Reihe solcher Fälle. Den jeweiligen Grundstückseigentümern, oft Baufirmen und Grundstücksverwaltern, geht es nicht darum, Wohnraum zu schaffen - das geben sie nur vor. Es geht ihnen vor allem darum, den Wert ihrer Grundstücke zu steigern. Dass sie dabei auch noch von der Grundsteuer befreit sind, ist nicht nachvollziehbar.

Derartige Grundbesitzer stehen in schlechtem Licht, beschreibt Aiwanger zutreffend. Dass der Gesetzgeber sie dorthin rückt, ist aber Unsinn. Die Bürger haben ein hohes Interesse an einem ausreichenden Wohnraumangebot in den unterschiedlichen Lagen und Preisklassen; sie halten überhaupt nichts von einer künstlichen Verknappung und damit Verteuerung. Keiner von ihnen käme auf die Idee, Grundbesitzer, die trotz Baureife nicht bauen, sondern auf Spekulationsgewinne setzen, in einem guten Licht zu sehen.

Für die Hauseigentümer und Mieter ist die von den Freien Wählern erwirkte Schonung der Spekulanten, genauer: die Fortsetzung ihrer Begünstigung, eine schlechte Nachricht. Selbstverständlich muss dann die klassische Grundsteuer A und B die Fehlbeträge erwirtschaften. Und da kommt ohnehin einiges auf Eigentümer und Mieter zu, denn der Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zu einer Neuregelung verpflichtet.

Warum die Freien Wähler das Thema nicht den Kommunen überlassen wollen, so wie andere Bundesländer auch, bleibt unklar. Ausgerechnet eine Partei, die sich als "Graswurzelbewegung aus Bayerns Städten und Gemeinden" bezeichnet, verbietet den Gebietskörperschaften die Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten. Keine Gemeinde wäre gezwungen, die Steuer anzuwenden. Jetzt ist jede Gemeinde gezwungen, die Steuer nicht anzuwenden. Das ist, mit Verlaub, übergriffig. Eine Bevormundung. Die ist zudem noch kontraproduktiv: Grundstücks-Spekulanten aus aller Welt, schaut auf den Freistaat Bayern! Hier ist das Land, wo die Gewinne blühn und keine Steuer droht.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed