Die Befristung muss bleiben

Mittwoch, 17.11.2021

Es ist wie oft in Landsberg: Kaum ist der Wunsch nach einem bestimmten städtischen Handeln formuliert, wird zeitgleich Empörung gestreut. Wieso haben der Stadtrat und die Verwaltung die begehrte Maßnahme nicht längst von sich aus getroffen? Wieso müssen sich erst "die Betroffenen" zu Wort melden? Gerne werden Medien zum Transport derartiger Vorwürfe genutzt. So verhält es sich auch in Sachen Außengastronomie. Gastwirte dürfen Tische, Stühle und Sonnenschirme auf öffentlichen Grund stellen, aber nur vom 1. April bis 31. Oktober. Das hat der Stadtrat schon vor elf Jahren in der Sondernutzungssatzung normiert. Hauptgrund dafür ist, dass die Stadt auf den genutzten Plätzen und Wegen die Räum- und Streupflicht hat. Daher haftet sie, wenn jemand ausrutscht und stürzt. Sie kann diese maschinell erledigte Pflicht zwar an die Besitzer der Lokale delegieren. Aber dann müssen die Gastwirte die Flächen in manueller Feinarbeit rund um Tische und Stühle von Schnee und Eis befreien, notfalls mehrfach am Tag. Das ist mit dem normalen Personal wohl nicht zu schaffen. Außerdem müsste die Stadt regelmäßig kontrollieren, ob die übernommene Aufgabe auch zuverlässig ausgeführt wird. Da ist der nächste Aufreger gleich vorprogrammiert.

Da es hier um die Übertragung von Pflichten geht, kann die Stadt die Verlängerung der Außengastronomie nicht einseitig festlegen; es bedarf einer Absprache beider Seiten und zwar aufgrund einer Interessenbekundung der Gastronomen. Für Empörung ist also überhaupt kein Anlass. Für die heutige Sitzung liegt dem Stadtrat ein Antrag vor, die Außenbewirtung bis Ende November zu erlauben; dem kann man zustimmen. Einzelne Stehtische draußen werden darüber hinaus sicher toleriert.

Inzwischen wird allerdings propagiert, die Befristung der Außengastronomie ganz abzuschaffen. Wer diese Forderung stellt, geht möglicherweise davon aus, dass die Gastwirte im Winter Heizgeräte betreiben. Hochalpiner Sonnenschein ist am Lech ja eher selten. Solche Geräte sind an einigen Lokalen tatsächlich installiert. Ihre Nutzung hat die Stadt in Form einer Nebenbestimmung zur jeweiligen Erlaubnis aber bereits bisher abgelehnt. Und zwar zurecht. Wir können in Zeiten des Klimawandels nicht zulassen, dass wir zum Zweck des Vergnügens Wärme in die Außenluft pusten. Egal mit welcher Technik: Infrarot-Geräte sind laut Umweltbundesamt in der Summe genauso schädlich wie Gas-Heizpilze. Wir alle müssen dazu beitragen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Gastwirte auch.

Nun fehlt für ein entsprechendes Verbot aber noch eine landesrechtliche Bestimmung. Das bedeutet, dass der Stadtrat gar keine Wahl hat. Hebt er die Befristung für die Gastronomie komplett auf, dann hat er nicht nur ein Haftungsproblem, sondern trägt mangels eigener Rechtsetzungsbefugnis auch noch zum Einsatz von Heizstrahlern bei. In Frage kommt daher nur, bei der Befristung zu bleiben: Wenn die Außenbewirtung in kalten Monaten gar nicht stattfinden kann, dann gibt es auch keinen Grund, eine Heizung anzuwerfen. Das Heizproblem ist so - zumindest für den öffentlichen Grund - automatisch mitgelöst. Kommunalpolitik ist eben die Kunst, alle Aspekte zu berücksichtigen und einen gangbaren Weg in der Normenwelt von Bund und Land zu finden. Anders geht es nicht.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed