Eine ganze Generation

Mittwoch, 18.08.2021

Eigenen Angaben zufolge weiß die Bundeswehr seit 2012, dass aus dem Einsatz des PFC-haltigen Löschschaums im Umfeld des Fliegerhorsts Penzing eine Kontamination entstanden ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe man begonnen, Probenahmen, Laboranalysen, geologische und hydrogeologische Untersuchungen sowie Modellrechnungen durchzuführen, heißt es seitens des Bundesministeriums der Verteidigung. Man sollte glauben, neun Jahre Prüfungszeit seien ausreichend, um vom Offenbar-Werden zur Behebung des Problems übergehen zu können. Doch selbst jetzt, nach der Bekanntgabe der "ersten Gutachtenergebnisse" (siehe Bericht in dieser Ausgabe) sind immer noch viele Fragen offen. Die Untersuchungen gehen weiter; das Thema soll erst 2031 erledigt sein.

Dann sind seit dem 2008 erfolgten Verbot des Einsatzes des PFC-haltigen Löschschaums sage und schreibe 23 Jahre vergangen. Die Geduld einer ganzen Generation von Landwirten, Fischern und Grundeigentümern wird damit auf eine harte Probe gestellt. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass der Staat klare Aussagen zu ihrer Entschädigung macht und durch eine allgemeinverbindliche Erklärung auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Immerhin ist er für die derzeitige Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, voll verantwortlich. Offenbar kann man sich zu einem solchen Schritt aber nicht durchringen.

Das passt ins Bild. Noch vor zwei Jahren räumte das Ministerium ein, dass man nur in zwei von 23 kontaminierten Standorten abschließende Gefährdungsabschätzungen vorgenommen habe. In allen weiteren 97 Verdachtsfällen hätten Untersuchungen im Gelände noch nicht einmal begonnen. Eine gezielte Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Suche nach Kontaminationen auf Bundeswehrliegenschaften sei nicht erfolgt. Das Problem wird erkennbar nicht mit dem Nachdruck behandelt, der bei einer Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung dieses Ausmaßes notwendig wäre.

Allerdings gibt es auch positive Erkenntnisse. Die entscheidenden Eintragsstellen sind auf dem Penzinger Fliegerhorst lokal begrenzt. Die baldige Nutzung des Areals für zivile Zwecke ist damit nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt dass Interessenten wie Intel damit leben können, dass die Teile rund um die Feuerwache und das Feuerlöschbecken zunächst nicht nutzbar sind. Übrigens: Dass der Landkreis Landsberg schon seit zwei Jahren vor dem Verzehr von Fischen aus dem Verlorenen Bach warnt, die Belastung weiter nördlich im Landkreis Donau-Ries aber erst im Februar 2021 erkannt wurde, ist eines jener Vorkommnisse, die an der Weitsicht und Koordination unserer Landkreisbehörden zweifeln lassen; wieder mal.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed