Attitüde der Selbstbedienung

Mittwoch, 18.11.2020

Der Landkreis plant nicht nur ein großes Verwaltungsgebäude auf Ackerflächen im Landsberger Osten, sondern hat sich mit der Erweiterung des Klinikum-Komplexes im Landsberger Westen ein weiteres Großprojekt vorgenommen. Erneut geht er davon aus, dass die Stadt dafür den Flächennutzungsplan ändert und einen Bebauungsplan erlässt - obwohl es um ein nicht-privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich geht, das zu einer weiteren Flächenversiegelung führt und für die Stadt erhebliche Folgekosten verursacht.

Wieder ist da die Attitüde der Selbstbedienung spürbar. Der Kreis hat ein Anliegen und die Stadt soll für die unveränderte Umsetzung sorgen. Normal ist das nicht. Auf dem bisherigen Grundstück des Landkreises fällt das weniger ins Gewicht. Es ist sicher sinnvoll, einen Funktionsbau mit größerer Operations- und Intensivstation zu errichten. Und wenn der Landkreis das Medizinische Versorgungszentrum im bisherigen Areal verlegen und erweitern will, soll das die Stadt nicht stören.

Der neue Campus auf bisheriger landwirtschaftlicher Fläche aber führt zu einer Ausdehnung der Bebauung der Stadt ins Grüne hinein. Diesen Preis soll der Stadtrat zahlen, damit der Kreis Geld spart - denn die Planung sieht vor, dass der große Parkplatz zu drei Vierteln erhalten werden soll. Lediglich auf einem Viertel soll ein zusätzliches Parkhaus entstehen. Ursprünglich war daran gedacht, das unstreitig wünschenswerte Wohnheim für angehende Krankenpfleger/innen über einem größeren Parkhaus zu bauen und keine neuen Flächen in Anspruch zu nehmen.

Es ist zumindest legitim, über den Campus, der auch einen Neubau des Gesundheitsamts und ein Pflegeheim umfassen soll, zu diskutieren. Letztlich ist das Vorhaben nämlich nicht allein durch steigende Nutzerzahlen des Klinikums begründet, sondern zum Teil auch durch den Wunsch nach Diversifizierung. Die Notwendigkeit zum Gespräch ergibt sich zudem aus dem Erfordernis, dass beide Seiten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen müssen, um die Aufgabenverteilung zu regeln.

Stadträte kritisieren daher zurecht, welchen Zeitplan der Landkreis der Stadt für die Erstellung und Erörterung der neuen Pläne gesetzt hat. Es gelte, Bauplanung des Kreises und Bauleitplanung der Stadt in Einklang zu bringen. Und das gehe nicht im "Schweinsgalopp".

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed