Wie das Amt lernt

Mittwoch, 19.01.2022

Es ist interessant zu beobachten, welche Lernkurve das Landratsamt gerade durchläuft. Es begann damit, dass es den dritten regelmäßigen, angekündigten und geplanten "Spaziergang" gegen die Corona-Maßnahmen komplett falsch einstufte, nämlich als sich spontan aus einem unmittelbaren Anlass entwickelnde Versammlung ohne Veranstalter, die das Privileg der Anmeldefreiheit genießt. Dadurch blieb die Demo komplett ungeregelt und wurde von der Polizei freundlich eskortiert, während das Amt eine angemeldete Demo der Maßnahmen-Befürworter durch Restriktionen (Ortsvorgabe, Beschränkung der Teilnehmerzahl, Absperrung, Maskenpflicht, polizeiliche Kontrolle) einseitig beschränkte und damit benachteiligte. Das war in der Tat "absolut entsetzlich" (Felix Bredschneijder) und "völlig inakzeptabel" (Ludwig Hartmann).

Danach fiel das Landratsamt ins andere Extrem. Es verbot Versammlungen, statt sie durch die Auflagen "Maske", "Abstand", "abgegrenzter Ort" und "keine Fortbewegung" zu beschränken. In Starnberg hat das nicht gehalten. Das Landsberger Landratsamt hat Glück gehabt, dass seine ähnliche Allgemeinverfügung nicht ebenfalls gerichtlich angefochten wurde. Außerdem beging das Amt einen weiteren Fehler. Während es in der vergangenen Woche Gleiches ungleich behandelte, regelte es am Montag Ungleiches gleich. Es untersagte nicht nur die unangemeldete Spaziergang-Demo gegen, sondern auch zwei andere angemeldete Demos für die Corona-Politik, die man sehr wohl hätte beschränken können. Man kann nicht den Exzess der einen Demo zum Verbot der anderen nutzen.

Für die nächste Woche ist daher kein Verbot zu empfehlen, sondern eine Beschränkung aller Demos in gleichem Maß. Es handelt sich bei geplanten "Spaziergängen" um "Versammlungen"; das ist inzwischen unstreitig. Da sie nicht spontan sind, müssen sie angemeldet werden. Da sie nicht angemeldet werden, sind sie rechtswidrig. Da sie rechtswidrig sind, kann man sie auflösen. Handelt es sich dabei nur um ein paar wenige Personen, wäre das unangemessen. Keine Wahl aber besteht, wenn sich durch die Demonstration die Gefahr entwickelt, die das Landratsamt zuvor als Verbotsgrund definiert hat, nämlich "dass sich Menschen für eine gewisse Zeit dicht zusammen aufhalten", wodurch "eine schnelle Übertragung des Virus somit bei Anwesenheit infektiöser Personen wahrscheinlich" ist.

Außerdem darf eines nicht passieren: Dass man durch Gesetzesverstoß einfacher demonstrieren kann als durch Gesetzestreue. Dann stünde das Vertrauen in den Rechtsstaat auf dem Spiel.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed