Unterlaufene Beschlusslage

Mittwoch, 20.07.2022

Es ist Beschlusslage des Landsberger Stadtrats, dass die Bürger die Möglichkeit haben sollen, Unterlagen vor einer öffentlichen Stadtrats- oder Ausschuss-Sitzung abzurufen. Vorab gegebene Informationen müssen in der Sitzung dann nicht mehr vorgetragen werden. Komplizierte Sachverhalte können in Ruhe studiert werden. Und die Bürger haben die Chance, im Vorfeld auf ihre Stadträte zuzugehen, wenn sie sich betroffen fühlen.

Seitdem Doris Baumgartl Oberbürgermeisterin ist, kommt es mmer öfter vor, dass die Stadtverwaltung den Bürgern Einblick in nichtssagende Vorlagen gibt, die aussagekräftigen Anlagen aber komplett als „nichtöffentlich“ deklariert und nur den Stadträten zur Verfügung stellt. Damit wird der Punkt für die Bürger komplett unverständlich. So verfuhr sie beispielsweise beim Thema „Wohnungsbau“; die Stadträte erhielten 60 Seiten Unterlagen, die Bürger zwei. Sie durften noch nicht einmal erfahren, welche Mietobjekte der Stadt übertragen werden sollen.

Auch bei der heutigen Stadtratssitzung fehlen alle vier Anlagen zum Einzelhandelskonzept und beide Anlagen zum Thema Bodenrichtwert. Darin kann nichts stehen, was wegen des „Wohls der Allgemeinheit“ oder „berechtigter Ansprüche einzelner“ geheim zu halten ist. Und wenn es so wäre, müsste der ganze Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, denn es gibt nur „öffentlich“ oder „nichtöffentlich“ und nicht die hier erfundene dritte Kategorie der öffentlichen Sitzung mit nichtöffentlichem Inhalt. Sollten ausnahmsweise einzelne Passagen einer Anlage gegen den Datenschutz, das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht verstoßen, ist Schwärzen angesagt. Hierfür hatte die Stadtverwaltung extra eine Stelle beantragt und auch erhalten. Was macht diese(r) Verwaltungsangestellte eigentlich jetzt?

Der Stadtrat muss sich fragen lassen: Ist er damit einverstanden, dass die geltende Beschlusslage auf diese Weise unterlaufen wird? Dabei kann er dann auch darüber befinden, ob es ihm recht ist, dass er selbst zu immer mehr Beratungspunkten Unterlagen erst als Tischvorlagen erhält (die dann übrigens nicht nachträglich ins Bürgerinformationssystem eingestellt werden) und damit gezwungen wird, zweikanalig zu arbeiten, nämlich gleichzeitig zu lesen und zuzuhören.

Wohlgemerkt: Sowohl die Oberbürgermeisterin wie auch die Stadträte dürfen ihr Wahlversprechen „Transparenz“ brechen und die Beschlüsse dazu (in öffentlicher Sitzung) wieder aufheben. Viele Landsberger Bürger, die sich für das kommunale Geschehen interessieren, wollen nun wissen: Gilt das Versprechen noch? Dann muss der Stadtrat es auch durchsetzen. Oder begräbt man den Anspruch „Transparenz“? Dann wissen wir, woran wir sind.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed