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Geordnetes Verfahren

Mittwoch, 22.07.2020

Bei der Stadt Landsberg, den Märkten Dießen und Kaufering und den Landkreisgemeinden gehen immer wieder Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerschaft ein. Teils sind sie an die Bürgermeister gerichtet, teils an die Stadt- und Gemeinderäte, manchmal an die Vorsitzenden der Parteien, Wählergemeinschaften oder Fraktionen. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Initiativen versanden. Die Presse kann ein Lied davon singen, denn Klagen werden meist an sie weitergeleitet. Eines der Probleme ist, dass die Verwaltung nur aufgrund der derzeitigen Rechts- und Beschlusslage agieren kann: für eine Änderung ist sie nicht zuständig. Auch führt die direkte Ansprache der Mandatsträger nicht automatisch zur Behandlung des Themas; da verlässt sich der eine allzu gerne auf den Fleiß des anderen.

Die Stadt- und Gemeinderäte sollten daher darüber beraten, ob sie in ihrer Gebietskörperschaft nicht ein vereinfachtes Verfahren einführen. Das funktioniert so: Wer Vorschläge einbringen möchte, die eine Befassung der Gremien erfordern (weil es sich nicht lediglich um eine wiederkehrende Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt oder zusätzliche Haushaltsmittel nötig sind), richtet sie an buergerantrag@gemeindename.de. Die Verwaltung sammelt diese Anträge samt Begründungen und legt sie dem Stadt- oder Gemeinderat einmal im Quartal vor. Der entscheidet dann, ob er über den jeweiligen Antrag beraten will. Die Verwaltung wird erst danach prüfend oder konkretisierend tätig, hat also nur geringen Mehraufwand.

Das Verfahren ist nur ein modus operandi und lässt sich durch Beschluss des Stadt- oder Gemeinderats einführen; bewährt sich dieses Vorgehen, kann man es später in der Geschäftsordnung festschreiben. Es ist ein grundsätzlich anderes Vorgehen als die Verarbeitung der "Anregungen" nach dem Baugesetzbuch - dort wird die Verwaltung außerdem bereits vor der Beschlussfassung tätig. Es ist auch nicht zu verwechseln mit Anträgen aus einer Bürgerversammlung - die müssen einen zusätzlichen Filter durchlaufen, nämlich die mehrheitliche Beschlussfassung durch die Anwesenden.

Mit dem Vorgehen wird sichergestellt, dass Anträge und Vorschläge der Bürger die politischen Gremien in einem geordneten Verfahren erreichen und dort tatsächlich mindestens einmal behandelt werden. Am Datenschutz und an der Unterscheidung zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Beratung ändert sich dadurch nichts. Die Anregungen nach dem Baugesetzbuch werden anonymisiert öffentlich beraten; so kann man hier auch vorgehen. Besteht im Einzelfall ein Grund zur nichtöffentlichen Befassung, kann man dem problemlos Rechnung tragen. Dieser Weg verschafft Ideen und Vorschlägen aus der Bürgerschaft verlässlich Gehör. Nichts fällt durchs Verwaltungsrost. Man sollte darüber nachdenken.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed