Das unzulässige Verdichtungsgebot

Mittwoch, 22.09.2021

Der Bauwerber für das geplante dreigeschossige Mehrfamilienhaus in der Altöttinger Straße 13, das an Stelle eines Einfamilienhauses entstehen sollte, hat seinen Antrag zurückgezogen. Dies wird allseits begrüßt. Nun wird aber gefordert, die Stadt Landsberg müsse für solche Fälle "maßvolle Verdichtungsregeln" entwickeln. Das ist, mit Verlaub, ein Denkfehler.

Gedacht ist ja offenbar an eine Regel wie diese: "Wir wollen im bebauten, aber unbeplanten Innenbereich beim Ersatz eines Bestandsgebäudes darauf achten, dass an gleicher Stelle mehr Wohneinheiten entstehen als bisher." Eine solche Regelung könnte die Stadt aber gar nicht treffen. Einziger Maßstab des Baugesetzbuchs ist nämlich das Einfügegebot. Ein neues Gebäude muss sich in die bestehende Siedlung einfügen. Das ist auch gegeben, wenn man an die Stelle eines alten Einfamilienhauses ein neues Einfamilienhaus baut. Dieses einst wohlklingende, nun aber verpönte E-Wort darf man ja fast nicht mehr aussprechen. Wenn aber bis auf eine Ausnahme in der ganzen Stadt nirgendwo mehr Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen, dann sollte wenigstens nicht in Frage gestellt werden, ein Einfamilienhaus zu bauen, wo bereits ein Einfamilienhaus steht. Aber wie auch immer man das politisch sieht, rechtlich ist die Sache klar: Das Einfügegebot ist eine abschließende Regelung. Für ein Verdichtungsgebot, das sich allzu oft als Siedlungszerstörungsgebot auswirken würde, ist keinerlei Raum.

Daran ändert sich auch nichts durch die Vorschrift, dass die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen ist. Diese Bestimmung besagt, dass freie Baugebiete im Inneren einer Stadt genutzt werden sollen, bevor man die Bebauungs-Außengrenze erweitert. Anstatt sich maliziös auf in Siedlungen eingepasste Einzelobjekte im unbeplanten Innenbereich zu kaprizieren, sollte der Stadtrat daher das Tempo bei der Erschließung verfügbarer Gebiete erhöhen, in denen es noch keine Bebauung gibt. Am Wiesengrund geht es zwar endlich weiter; die Planungen für den Reischer Talweg, die Staufenstraße und das ein oder andere Areal des Freistaats könnten aber deutlich schneller ablaufen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele bislang unbebaute Grundstücke schon lange verkauft und mit Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser aufgewertet sind, sich dort aber nichts tut. Manchmal erneuert der Bauausschuss sogar die Baugenehmigungen und gibt dem Bauwerber damit nochmal ein paar Jahre Zeit. Man erkennt solche Grundstücke daran, dass sie zuwachsen und wieder gerodet werden und wieder zuwachsen und wieder gerodet werden. Hier sollte die Stadt ihre Waffen schärfen, insbesondere wenn sie eigene Grundstücke verkauft, Befreiungen erteilt und städtebauliche Verträge schließt.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed