Das Wirken der Souffleure

Mittwoch, 24.03.2021

Immer öfter geht aus Sitzungsunterlagen der Stadtverwaltung hervor, dass Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl den Ältestenrat des Stadtrats einberuft und dort Themen inhaltlich vorberaten lässt, die in die Beratungs- und Beschlussgremien gehören. Ein Bauträger schlägt eine Planänderung vor; der Ältestenrat lehnt sie mehrheitlich ab. Die SoBoN-Richtlinie soll fortgeschrieben werden; der Ältestenrat befasst sich zweimal damit. Der Landkreis schlägt einen Verband zur Landschaftspflege vor. "Der Ältestenrat wollte noch keine Empfehlung an den Stadtrat aussprechen, dem Verband beizutreten."

Das ist in dieser Ausprägung nicht mit der Geschäftsordnung des Stadtrats in Einklang zu bringen. Dort heißt es: "Der Ältestenrat ist weder ein beschließender noch ein beratender Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung." Ihm obliegt es nur "grundlegende Beratungsgegenstände" zu erörtern. Besonders geht es um "eine Abstimmung zwischen den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften über Art und Zeit der Behandlung wichtiger Angelegenheiten herbeizuführen". Werden in diesem Jahr Haushaltsreden gehalten oder im Sinne einer Verkürzung der Sitzung lieber nicht? Soll der Ferienausschuss mitten im Sommer einberufen werden oder hat die Beratung noch Zeit? Wie kann man die Dauer von Sitzungen grundsätzlich begrenzen? Fragen wie diese kann man im Ältestenrat erörtern.

Die Betonung liegt auf "kann man". Ein Muss ist das nicht, denn die Bayerische Gemeindeordnung sieht einen Ältestenrat überhaupt nicht vor. Er ist ein gesetzliches Nullum. Es gibt ihn nur kraft Geschäftsordnung. Und wenn da steht, dass der Ältestenrat weder ein beschließender noch ein beratender Ausschuss (also überhaupt kein Ausschuss) ist, ein Thema aber in den Bereich eines bestehenden Ausschusses fällt, dann gibt es keinen Grund, die Beratung dort zu verzögern und erst noch exklusiv die Fraktionsvorsitzenden oder andere weise Menschen damit zu befassen. Das ist auch gegenüber den Stadträten, die nach dem Gesetz alle gleich sind, ein unfreundlicher Akt: Eigentlich seid Ihr zuständig, aber ich schalte erst Eure Chefs ein, damit sie das Thema vorberaten und Euch sagen, was sie für richtig halten. Davon werdet Ihr dann doch sicher nicht mehr abweichen.

Das Wirken der Souffleure ist umso problematischer, als über die Einschaltung des Ältestenrats allein die Oberbürgermeisterin entscheidet und der Ältestenrat nach der Geschäftsordnung nichtöffentlich tagt. Die stattgefundenen Beratungen und Beschlussfassungen, jedenfalls die, von denen wir wissen, gehörten aber sämtlich in den öffentlichen Teil der späteren Sitzungen. Auch die vorgeschlagene Planänderung des Bauträgers hätte dort erfolgen müssen - wenn der Plan öffentlich beraten wird, gilt das für eine Planänderung ebenfalls.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed