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Vergessene Pflichten

Mittwoch, 25.03.2020

Nun stehen sie fest, die Mitglieder des Stadtrats, die vom 1. Juli 2020 bis 30. April 2026 im Amt sind. Zu deren ersten Aufgaben gehört es, die Geschäftsordnung zu beschließen, die beiden weiteren Bürgermeister zu wählen und zu entscheiden, wer im Stadtrat welche Referate übernimmt. Dazu sind vergessene Pflichten in Erinnerung zu rufen.

Punkt 1: Dass der Haushaltsreferent des Stadtrats intensiv mit dem Kämmerer zusammenarbeiten muss, ist bekannt. Aber auch die anderen Stadträte, die sich zu Referenten ernennen lassen, sind nach der Gemeindeordnung verpflichtet, "die Verwaltungstätigkeit in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet zu überwachen". Ob Planen und Bauen, Sicherheit und Ordnung oder Schule und Jugend: Die Referenten des Stadtrats sollen die Chefs und leitenden Mitarbeiter der Ämter begleiten und bei Problemen aktiv werden.

Bisher ist das nicht ausreichend geschehen. Ob Kita-Leitung, Marktverlegung, Verschiebung von Bauvorhaben oder Straßensperrung - auftretende Konflikte hätten die Referenten des Stadtrats eigentlich deutlich früher erkennen müssen, zumal es sich in allen Fällen um Themen handelte, die den Stadtrat betrafen und keine wiederkehrenden Angelegenheiten der laufenden Verwaltung darstellten. Hier ist in der neuen Amtszeit mehr Engagement erforderlich.

Punkt 2: In der Gemeindeordnung steht, dass der Stadtrat die Ausführung seiner Beschlüsse überwacht. In der Praxis hat das nur unzureichend funktioniert. Zwar gab es von der Verwaltung in regelmäßigen Abständen Listen mit dem aktuellen Stand der Erledigung. Die unterschiedliche Relevanz und Dringlichkeit der Themen blieb dabei aber unberücksichtigt. Zugegeben: Teile der Verwaltung sind überlastet; es gibt Vakanzen und einen verhältnismäßig hohen Anteil kranker Mitarbeiter. Umso wichtiger ist es aber, dass der Stadtrat gemeinsam mit der Verwaltung Rangfolgen und durchaus auch Fristen setzt. Die Priorisierung obliegt dem Stadtrat, nicht der Verwaltung.

Punkt 3: Wer sich zum Bürgermeister wählen lässt, muss bereit sein, Aufgaben des Oberbürgermeisters zu übernehmen; dafür gibt es immerhin eine nicht unbeachtliche Vergütung. Und wer sich zum Stadtrat wählen lässt, muss wissen, dass er eine Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen hat. An beides war in der vergangenen Amtszeit zu erinnern. Besonders zwei Stadträte (von der UBV und den Grünen) fehlten fast regelmäßig. Auch für die jetzigen Kandidaten gilt: Wer bereits absehen kann, beruflich öfters verhindert zu sein, kann das Amt nicht annehmen. Zwar hat Dominikus Zimmermann auch häufig bei den Sitzungen gefehlt; damals galt aber noch nicht die heutige Gemeindeordnung.

Punkt 4: Das Kommunalrecht sieht vor: Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden. Das sollte mit einer einzigen E-Mail möglich sein; wer zu einem aktuellen Thema eine Anmerkung senden will, muss nicht zuvor einen Verteiler pflegen und sich 31 E-Mail-Adressen zusammenstellen. Die vorhandene, aber für besondere Zwecke genutzte E-Mail-Adresse "stadtrat@landsberg.de" könnte dazu dienen.

Überwachung der Verwaltungstätigkeit, Prioritäten- und Fristsetzung bei Beschlüssen, Beachtung der Teilnahmepflicht an Sitzungen und Optimierung der Erreichbarkeit per E-Mail - das sind vier Maßnahmen, die die Qualität der Stadtratsarbeit deutlich erhöhen können. Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed