Muss man nicht glauben

Mittwoch, 25.05.2022

Vor einem Monat gab der KREISBOTE die Eindrücke von Prozessbeobachtern wieder, die die beiden mündlichen Verhandlungen im "Betragsverfahren" beim Oberlandesgericht (OLG) München zwischen dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser und der Stadt Landsberg verfolgt hatten. Sie waren überzeugt, dass das Gericht gegen die Stadt und die Vorinstanz entscheiden werde, weil die Nichtgenehmigung der beiden verlustbringenden Derivat-Abschlüsse durch das Landratsamt Jahre zu spät erfolgte, nämlich erst nach Rechtskraft des für die Stadt negativ ausgegangenen "Grundverfahrens". Das OLG werde sich wohl an dieses Urteil gebunden sehen. Dieser Bericht hat der Stadtverwaltung offenbar nicht gepasst. Das sei vollkommen falsch, ja geradezu erfunden, lasen wir in unserem Mail-Postfach.

Aber die Eindrücke der Prozessbeobachter waren vollkommen korrekt. Vorgestern entschied das OLG genau so wie vorhergesagt. Auch die Stadtverwaltung stellt das nun fest: "Es ist davon auszugehen, dass sich das Oberlandesgericht München bei seiner erneuten Beurteilung der (Un-) Wirksamkeit der Swap-Geschäfte an das Urteil aus dem Jahr 2016 inhaltlich gebunden sah und insofern die späteren Entwicklungen, insbesondere die bestandskräftige Versagung der Genehmigung durch das Landratsamt und die daraus resultierende Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte, inhaltlich nicht mehr berücksichtigt werden konnten." Das ist das Gleiche, was im KREISBOTEN stand, nur anders formuliert. Für die Watschn gab es keinen Grund.

Im Gegenzug erlauben wir uns erneut die Frage: Warum hat die Stadt Landsberg den Antrag auf Genehmigung der verlustbringenden Derivate (der natürlich ein Antrag auf Nichtgenehmigung war) erst 2018, zwei Jahre nach Abschluss des Grundverfahrens gestellt, so dass er zu spät kam? Die Frage stellt sich um so mehr, als die Justitziarin der Verwaltung, die damals schon im Amt war, eigener (Zeugen-) Aussage zufolge den damaligen Kämmerer der Stadt kurz nach der Entdeckung der Verluste gefragt hat: "Haben Sie eine Genehmigung des Landratsamts eingeholt?" Warum hat die Verwaltung diese Genehmigung (in der sicheren Erwartung einer Ablehnung) nicht unverzüglich beantragt? Wir haben diese Frage schon einmal gestellt und bekamen die Antwort, es habe "Signale" des Landratsamts gegeben, einen solchen Antrag nicht bescheiden zu wollen. Das kann man glauben, muss man aber nicht - zumal die Stadt gegen eine Bescheid-Verweigerung hätte vorgehen können, ja müssen.

Seit Montag ist nun klar: Das Versäumnis schlägt durch. Die Stadt war zu spät. Die erhoffte Rückabwicklung aller Leistungen kommt nicht mehr in Frage. Jetzt muss sie zahlen. Ein bitterer Tag.

Quelle: landsbergblog, www.landsbergblog.info. Zurück zum Artikelfeed